Mit Urteil vom 05.03.2007 AZ 408 O 340/06 bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen die Senso Vital Ltd. (s. Bericht vom 9. November 2006).
Auf den Widerspruch der Senso Vital Ltd. überprüfte das Gericht nochmals den Vorwurf der von dieser Kanzlei vertretenen Antragsstellerin, der Marketingplan stelle ein rechtswidriges Schneeballsystem im Sinne von § 16 Abs. 2 UWG dar.

Das Gericht führt dazu aus: „Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Vertriebssystem um ein wettbewerbsrechtlich unzulässiges System der progressiven Kundenwerbung und nicht um ein zulässiges sog. Multi-Level-Marketing-System, wie es die Antragsgegnerin behauptet. Bei Systemen der progressiven Kundenwerbung steht nicht der Absatz einer Ware an Außenstehende im Vordergrund, sondern der Verkauf in der Struktur bzw. der Aufbau einer Käuferpyramide. Das System ist- anders als das System des Mulit-Level-Marketing- auf das Geschäft mit den neu in die Struktur des Systems Eingetretenen ausgerichtet. Eine realistische Chance zur Amortisation ihrer Anfangsinvestition und der Realisierung von Gewinnen haben neue Teilnehmer nur, wenn es ihnen gelingt, weitere Personen zum Systembeitritt zu bewegen. Dieser Zwangsmechanismus führt zu den wettbewerbsrechtlichen unerwünschten Folgen der Marktverstopfung etc. Die Abgrenzung zu zulässigen Systemen des Multi-Level-Marketing orientiert sich daran, ob das System auf den Verkauf an Strukturfremde ausgerichtet oder das Ziel in erster Linie die Tätigung von Umsätzen innerhalb der Struktur ist. Dieses ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn der Systembeitritt von einem „Eintrittsgeld“ abhängig gemacht wird. (…) Im Streitfall verknüpft die Antragsgegnerin den Systembeitritt mit der Pflicht zu einer monatlichen Mindestabnahme. Streitgegenstand ist in diesem Verfahren allein die sog. Teampartner-Struktur und nicht die Möglichkeit, Shoppartner der Antragsgegnerin zu werden. Der Teampartner muss sich, um an dem System teilnehmen zu können, zu einer monatlichen Mindestabnahme von Produkten zum Preis von € 79,90 verpflichten; im Jahr summiert sich dies auf insgesamt € 958,80. (…)“

Da sich bei einem rechtswidrigem Schneeballsystem nicht nur der Veranstalter strafbar und schadensersatzpflichtig macht, sondern jeder, der daran teilnimmt, ist jeder Networker gut beraten, sich den Marketingplan eines neuen Unternehmens genau anzuschauen, bevor eine Teilnahme erwogen wird.