Nach der Anzeige eines von dieser Kanzlei vertretenen MLM-Unternehmens wurde das Gesundheitsamt Pforzheim bei einem Synergy-Vertriebspartner vorstellig und nahm Proben des Mistify-Saft zu Untersuchung mit.
Grund der Anzeige: Sowohl der Saft als auch das ProArgi 9 Plus-Nahrungsergänzungspulver wiesen eklatante Etikettierungsfehler auf. So war der Mistify-Saft lediglich mit englischsprachigen Angaben versehen, was einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 S. 1 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) darstellt. Dabei ist festzuhalten, dass ein deutsches Etikett fest mit der Flasche verbunden sein muss. Darüber hinaus war das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht erkennbar.
Bei ProArgi 9 Plus liegt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) vor.

Wegen dieser Verstöße wird nun auch gegen die Synergy –Niederlassung in den Niederlanden vorgegangen, ist sie doch für den Produktvertrieb in Europa verantwortlich.

Das Gesundheitsamt nahm die Beschlagnahme zum Anlass, auch die Inhaltsstoffe im Rahmen einer labortechnischen Untersuchung zu prüfen. Ãœber das Ergebnis werden wir hier berichten.