
Oberlandesgericht Frankfurt: Vertriebssystem von QN Europe ist legal
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Beschluss vom 21.01.2016, AZ: 6 W 7/16) hat festgestellt dass das Vertriebssystem von QN Europe (Eurasia Sales & Marketing Ltd.), nicht gegen das Verbot der progressiven Kundenwerbung gem. § 16 Abs. 2 UWG verstößt.
Ein Verband hatte das Unternehmen mit diesem Vorwurf angegriffen, und, nach einer entsprechenden Abmahnung, beim Landgericht Frankfurt a.M. eine Einstweilige Verfügung beantragt. QN Europe hatte vorsorglich durch die sie vertretene Kanzlei Schulenberg & Schenk eine Schutzschrift beim Gericht hinterlegt, in der das Vertriebssystem ausführlich erklärt wurde. Das Landgericht wies daraufhin den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab (Beschluss vom 18.12.2015, AZ 2-03 O 481/15), und führte in seinem Beschluss als Begründung aus: (mehr …)