Die angeblichen Wunderwaffen gegen die Fettpolster erfreuen sich auch im Direktvertrieb einer regen Beliebtheit. Doch Vorsicht ist geboten. Denn so gut wie keines der Mittel hält was es verspricht. So hat die Verbraucherzentrale 100 Präparate vom Quellmittel über die Appetitzügler zum Abführmittel bis zum Pflanzlichen Mittel getestet.
Ergebnis: 13 sind „eingeschränkt empfehlenswert“, der Rest „nicht empfehlenswert“ (hier zum Testergebnis).
Ein Mittel, dass immer wieder von sich reden macht ist „Chitosan“. Dieses aus Schalen von Krustentieren bestehende Ballaststoffpräparat bindet angeblich Fette im Magen und scheidet diese unverdaut wieder aus.
Doch mit solchen Aussagen dürfen nach einer von dieser Kanzlei herbeigeführten aktuellen Entscheidung des Landgericht Hamburgs (Beschluss vom 25.01.2007, AZ 408 O 18/07) Chitosanprodukte nicht beworben werden. Denn diese Wirkung ist wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert, ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB damit gegeben.
Das Landgericht folgt damit der Rechtssprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil v. 18.09.2003, AZ 3 U 70/02). Da die Wirkung von Chitosan wissenschaftlich umstritten ist, liegt die Beweislast für die behauptete Wirkung hier regelmäßig bei demjenigen, der diese Wirkung behauptet. Der abschließende Beweis, dass Chitosan tatsächlich Nahrungsfette aus dem Körper transportiert, ist dabei noch niemanden gelungen.
Daher ist jedem, der sich auf den Handel mit diesen Produkten einlässt zu empfehlen, nur wissenschaftlich hinreichend gesicherte Aussagen zu diesem Produkt zu treffen.
Ein besonders unrühmliche Rolle spielen hier verschiedene staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker, die im Auftrag der Hersteller oder Vertreiberfirmen Gutachten erstellen, die Chitosan bescheinigen, schlankmachend zu wirken. Solche Gutachten haben bisher vor Gericht nicht bestehen können und sind augenwischerei. Auf Unterlassung in Anspruch genommene Händlern, die sich auf die Aussagen der Hersteller, Vertreiberfirmen und Gutachter verlassen haben, ist zu empfehlen, diese in Regress zu nehmen.