Die Nova Nutria International AG hat die in Österreich ansässige C.Y.L. Vertriebs GmbH über diese Kanzlei aufgefordert, verschiedene wettbewerbswidrige Werbeaussagen zu unterlassen. Dazu gehörten verschieden ärztliche Empfehlungen und Heilversprechen in Bezug auf den CYL-Drink.
Darüber hinaus wurde C.Y.L aufgefordert, ihre Shop-Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren.
C.Y.L. mußte sich dabei gefallen lassen, dass deutsches Wettbewerbsrecht zur Grundlage der Forderungen gemacht wurde, da der Saft auch nach Deutschland ausgeliefert wird.
Die C.Y.L. gab nun eine Unterlassungserklärung ab, womit eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden konnte.