In der Vergangenheit überschwemmte die Membership Marketing S.A.R.L. die Branche mit massenhaften Werbeemails. Dagegen setze sich nun ein von dieser Kanzlei Betroffener zur Wehr und nahm den Admin C der Domain, über die die Emails versandt wurden, auf Unterlassung in Anspruch.
Mit Datum vom 14.02.2007 erließ das Amtsgericht Bremen ( AZ 18 C 0060/07) eine einstweilige Verfügung, die es dem Antragsgegner verbietet dem Antragssteller weiterhin ohne entsprechende Einwilligung Werbung per Email zukommen zu lassen.