In den letzten Tagen haben einige (Ex-)Ziami-Berater eine Abmahnung der M² L Medien Marketing Ltd., vertreten durch die Kanzlei Lieb aus Erlangen erhalten. Der Vorwurf: Man betreibe ein Schneeballsystem im Sinne von § 16 Abs. 2 UWG.
Auffällig an der abmahnenden M² L Medien Marketing Ltd. ist, dass die von ihr betriebene Seite https://canolino.com überwiegend aus Fotos und Texten anderer Maßmodeanbieterseiten besteht. Auch war weder unter der im Impressum angegeben Telefonnummer niemand zu erreichen noch wurde bisher auf Bestellungen reagiert.
In rechtlicher Hinsicht ist festzustellen, dass oberflächlich betrachtet zunächst jeder MLM-Marketingplan ein Schneeballsystem darstellt. Die Abgrenzung zwischen einem zulässigen und einem verbotenen Vertriebssystem erfolgt über Details, die den meisten Gerichten nicht geläufig sind. Nach unserer Einschätzung ist es aber unwahrscheinlich, dass die in diesem Zusammenhang ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Nürnberg, welches das Ziami-Vertriebssystem als Schneeballsystem qualifiziert, Bestand haben wird.
Jedem abgemahnten Vertriebspartner ist dringend anzuraten, in gebotener Weise auf die Abmahnung zu reagieren. Nicht ausreichend ist jedenfalls der Hinweis, dass man nicht mehr für Ziami tätig sei oder für die Inhalte der Seite, die abgemahnt wurde, keine Verantwortung übernehmen könne- denn diese Argumente sind nicht geeignet, RA Lieb daran zu hindern, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und damit weitere Kosten zu produzieren.