Eine Unsitte des Internetzeitalters hat inzwischen auch in der Networkmarketing-Branche unerträgliche Ausmaße erreicht: Die unerwünschte Emailwerbung, auch „Spam“ genannt.
Da es sich hier um eine kostengünstige Werbemethode handelt, mittels derer innerhalb von Sekunden hunderten Empfängern eine neue Network-Idee vorgestellt werden kann, sehen sich viele Berater einem wahren Bombardement ausgesetzt. Täglich geht wertvolle Zeit allein damit verloren, Werbeemails auszusortieren und zu löschen.
Was alle wissen, aber kaum jemand beachtet: Die Kaltaquise per Email ist nicht erlaubt.
Sofern der Empfänger keine Einwilligung erteilt hat, wird dieser durch die Emailwerbung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Darüber hinaus liegt ein unerlaubter Eingriff in den Gewerbebetrieb des Empfängers vor. Die diesbezügliche Rechtssprechung ist eindeutig: Wer eine unerwünschte Werbeemail erhält kann den Absender auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Herbalife Deutschland bietet seinen Beratern in diesem Zusammenhang nun einen besonderen Service an: In Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei werden die Absender der Spam-Mails auf Unterlassung in Anspruch genommen. Da dies mit Kosten für die Absender verbunden ist, kann darauf gehofft werden, dass in den Postfächern der Herbalife-Berater alsbald Ruhe einkehrt und diese wieder ungestört arbeiten können.