Wie bereits in unserer Meldung vom 13.02.2008 berichtet, wurde es der MPM24, Multimedia-Promotion-Marketing AG & Co. KG per gerichtlichem Beschluss vom 02.02.2008, AZ 416 O 28/08 verboten, verschiedene Broschüren für die Werbung von Lebensmitteln zu vertreiben. Wohlwollend nahm man daher seitens unserer Mandantschaft zur Kenntnis, dass die MPM24 diese Broschüren aus dem Sortiment ihres Shops nahm. Doch die positive Ãœberraschung währte nicht lange: Mit Verhaltensweisen wie man sie sonst nur von dubiosen Briefkastenfirmen und Magnetfeldmatratzenverkäufern kennt, wurde der Shop, in dem die Broschüren erhältlich sind, auf eine us-amerikanische Firma übertragen. Einziges offensichtliches Kalkül dabei: Die rechtswidrigen Broschüren können weiterhin an die deutschen Vertriebspartner verscherbelt werden, ohne dass einer der Oberen dafür in die Haftung genommen werden kann. Leidtragend, wie so oft bei Synergy, sind die Vertriebspartner, die seitens der Unternehmensführung nicht darüber informiert werden, dass die Werbung mit den angebotenen Broschüren ein enormes Risiko darstellt. Von einem nach eigenen Aussagen „der ethischten Unternehmen der USA“ hätte man mehr erwarten dürfen.
Synergy kommt Fürsorgepflicht gegenüber eigenen Vertriebspartnern nicht nach
von Stephan R. Schulenberg | Apr 10, 2008 | Allgemein | 0 Kommentare