Das Synergy-Unterstützungsunternehmen MPM24, Multimedia-Promotion-Marketing AG & Co. KG hatte auf seinen Seiten einen passwortgeschützten internen Bereich eingerichtet, zu dem nur die Vertriebspartner Zugang haben. In diesem Bereich wurden Werbematerialien zum Download bereitgestellt, die wettbewerbswidrige Aussagen enthalten. Nach erfolgter Abmahnung durch ein durch unsere Kanzlei vertretendes Unternehmen, verteidigte sich die MPM24 mit dem Argument, dass die bereitgestellten Informationen keine Werbung darstellen würden und im Verhältnis zwischen einem Unternehmen und dem Vertrieb für die Anwendung des Wettbewerbsrechts kein Raum sei.

Dies sah das Landgericht Hamburg anders. Mit Beschluss vom 13.06.2008 (AZ 408 O 105/08) verbot es der MPM24 mit den angegriffenen Aussagen weiterhin zu werben. Eine Begründung erfolgte aufgrund des Eilverfahrens nicht. Diese dürfte jedoch darin liegen, dass gerade im MLM die Vertriebspartner häufig gleichzeitig die Endkunden des Unternehmens sind. Eine Differenzierung zwischen Innen- und Außenwirkung einer Information ist deshalb nicht mehr ohne weiteres möglich. Daher muss jeweils auf den Charakter der Information abgestellt werden. Vorliegend kann nicht davon gesprochen werden, dass den Vertriebspartnern lediglich wissenschaftliches Hintergrundwissen über die Inhaltsstoffe der Produkte vermittelt werden sollte. Vielmehr wurde der interne Bereich offensichtlich dazu genutzt, die Berater weiterhin mit krankheitsbezogenen Werbeaussagen zum Konsum und Vertrieb der Produkte zu motivieren.
Darüber hinaus wird das Gericht die Gefahr erkannt haben, dass die „interne“ Werbung durch die Vertriebspartner für weitere Werbung gegenüber Verbrauchern, die keine Vertriebspartner sind, verwendet wird.

Der Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ãœber den weiteren Verlauf des Verfahrens werden Sie hier informiert.