Die Weltverlag Aktiengesellschaft hat gegen Hagen Horst eigene internationale Ermittlungen aufgenommen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Horst sich unerlaubten Zugang zu Betriebsgeheimnissen der Weltverlag AG verschafft hat und diese nun für sein Vertriebssystem verwendet. Weiterhin wurden mehrere Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten, sowie Täuschung und Irreführung im Geschäftsverkehr durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits einstweilige Verüfungen beantragt und erwirkt. Mit sofortiger Wirkung ist es Hagen Horst somit untersagt, weiterhin mit der Bezeichnung World Success Publishing AG oder World Success Publishing Ltd zu firmieren, da diese Firmen weder im Englischen noch im Schweizer Handelsregister eingetragen sind. Die Zustellung der einstweiligen Verfügung an Horst erfolgte per Gerichtsvollzieher am 15.11.2008 während einer Geschäftspräsentation in einem Frankfurter Hotel. Demnach muss Horst sämtliche irreführenden Internetseiten aus dem world wide web entfernen, auf denen mit den falschen Firmenbezeichnungen geworben wird. Auf eine Rechtsverfolgung der Geschäftspartner der World Success Publishing durch Abmahnungen wird seitens der Weltverlag AG verzichtet. So kann der Versuch ein seriöses Unternehmen vortäuschen zu wollen, allein aufgrund der hohen Streitwerte teuer werden, denn durch die Tatsache, dass es keine real existierenden Firmen gibt mit denen Horst in der Öffentlichkeit auftritt, gilt eine Durchgriffshaftung auf den Verursacher. „Wir werden Hagen Horst demnach für jeglichen Wettbewerbsverstoß persönlich haftbar machen und in Anspruch nehmen, von daher erübrigt sich eine massive Vorgehensweise gegen Berater des Unternehmens, die ja selbst getäuscht wurden. Allerdings können wir es auch nicht hinnehmen, das Fotos und urheberrechtlich geschützte Texte, sowie Bestandteile des Weltverlag Systems weiterhin zu werblichen Zwecken genutzt, verbreitet, kopiert und widerrechtlich genutzt werden. Insofern gilt hier eine Karenzzeit von einer Woche dies freiwillig zu unterlassen“, so der Vorstand. Bei Streitwerten über mehrere 100.000 €uro und möglichen Ordnungsgeldstrafen bis zu 250.000,- €uro sollte somit jeder aus eigenem Interesse beachten nicht in diesen Rechtstreit verwickelt zu werden.
Im April 2008 kursierten die ersten Pressemitteilungen im Internet, die damals noch von einer nicht existenten World Success Publishing Ltd aus England verfasst wurden, dass Horst ein neues Unternehmen gegründet habe. Bereits Ende September wurde die Gründung einer World Success Publishing AG mit Sitz in Zürich verkündet, um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein seriöses Schweizer Unternehmen, welches allerdings bis heute ebenfalls nicht existiert. Durch den Einsatz einer renommierten Detektei wurde herausgefunden, dass die Rechnungen an Berater und Kunden jedoch über eine weitere UK Limited mit der Bezeichnung Global Lifestyle Europe Ltd. fakturiert werden. Was mit dieser dubiosen Firmenkonstruktion und den Verschleierungsmethoden hinsichtlich der Geldflüsse bezweckt werden soll, ist auf den ersten Blick undurchsichtig, wäre da nicht die Allianz zwischen Horst und der Global Lifestyle Group SA mit Sitz in Panama, die bereits in der Vergangenheit über Auslandsserver nicht nur Millionen Massenspams versendet hat und erst in jüngster Zeit versuchte das Dubli-Konzept zu kopieren. Das gesamte Konstrukt ist darauf angelegt sich rechtlicher Konsequenzen über verzweigte Auslandskonstellationen zu entziehen in der Hoffnung niemand würde gegen die Hintermänner ermitteln. Bereits in der Vergangenheit versuchte die Global Lifestyle Group SA immer wieder mit fragwürdigen Methoden und Geschäftsmodellen in der Networklandschaft Fuß zu fassen. Hierzu gehören Projekte wie wowitra, megamomentum, wowitra-invest, globalsuccessonline und nun worldsuccesspublishing.
Hintergrund der Klage ist es zu unterbinden, dass das System der Weltverlag AG weiterhin in einzelnen Bestandteilen optisch und inhaltlich sklavisch kopiert wird und somit die Gefahr einer Verwechslung mit dem Weltverlag besteht. „Normalerweise lassen sich Unternehmen von den hohen Rechtskosten einer internationalen Verfolgung bei Wettbewerbsverstößen abhalten, nicht jedoch der Weltverlag. Für weitere internationale Recherchen und Ermittlungen in Panama, Spanien und England im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nachahmung des Weltverlag Systems wurden insgesamt 100.000 €uro bereitgestellt“, so der Vorstand.
Pressemitteilung der Weltverlag AG – Österreich
18.11.2008