Eine Mitbewerberin von Sisel International erwirkte nunmehr mit Hilfe unserer Kanzlei eine weitere einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2009, AZ 416 O 102/09) gegen eine Sisel-Führungskraft. Damit wird es dem Vertriebspartner verboten, das Produkt „FuCoyDon“ in Deutschland mit der Bezeichnung „Naturally Flavored Dietary Supplement Beverage“ in den Verkehr zu bringen. Erfolgreich angriffen wurden darüber hinaus weitere Etikettierungsfehler sowie eine Aussage, wonach das Produkt mit einem angeblichen Patent beworben wird, welches jedoch in Deutschland nicht existiert.

Rechtswidrig dürften auch die Werbeanzeigen sein, die Sisel in verschiedenen Zeitungen schaltete. Denn dort heißt es, Sisel habe „über 100 Mio US Dollar investiert“, besitze „zum Patent angemeldete Produkte“ und verfüge über „die größte Entdeckung für die Gesundheit seit 2000 Jahren.“