Wie bereits berichtet (s. hier) hatte unsere Kanzlei gegen Herrn Sander einen Unterlassungstitel erwirkt, wonach es ihm verboten wurde, diverse Unwahrheiten auf seiner Seite www.obtainer-online.com zu verbreiten. Herr Sander löschte daraufhin den streitgegenständlichen Text aber nicht, sondern nahm nur unwesentliche Änderungen vor und hoffte so, dass Verbot umgehen zu können. Damit tappte er nun jedoch in die Ordnungsmittelfalle. Mit Beschluss vom 18.09.2009 (AZ 2/03 O 601/08) stellte das Landgericht Frankfurt am Main fest, dass die Änderungen, die Herr Sander vorgenommen hat nicht dazu geeignet sind, den Kern des Verstoßes zu beseitigen und legte ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 € auf. Sollte Herr Sander diesen Betrag, wie gewohnt, nicht bezahlen, so werden ihn die staatlichen Behörden bei seiner nächsten offiziellen Einreise nach Deutschland zu einem 4-tägigen Gefängnisaufenthalt empfangen. Wir wünschen gute Unterhaltung.
Neueste Beiträge
- Online-Coaches aufgepasst: Anspruch auf Entlohnung? 7. Januar 2024
- Neues Vertriebskartellrecht betrifft Online- & MLM-Unternehmen 8. Juni 2023
- Wirkungsaussagen zu Bemer-Gerät vom LG Hamburg verboten 11. Mai 2023
- Neues zum MLM-Recht aus den USA 2. November 2021
- Fondsstandortgesetz – Ein Meilenstein für die Krypto-Welt 11. August 2021