Kürzlich veröffentlichte LR Berater Ilhan Dogan auf seiner Homepage eine Meldung, wonach Herr Spikker versucht hätte, mit Wasser verdünntes Colostrum zu bestellen.
Da diese Aussage unwahr war, verbot das Landgericht Hamburg Herrn Dogan mit Beschluss vom 17.05.2010 (AZ 312 O 259/10) Herrn Dogan, derartige Äußerungen zu tätigen.
Parallel wurde wegen dieser Sache beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die LR Health & Beauty Systems GmbH erwirkt (LG Berlin, Beschluss vom 14.06.2010, AZ 52 O 139/10), da das Unternehmen für den Verstoß seines Beraters Dogan gem. § 8 Abs. 2UWG auf Unterlassung haftet.

Herr Dogan hat gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg Widerspruch eingelegt.