In den letzten Wochen hatten sowohl die Network World Alliance GmbH als auch Herr Helmut Spikker diverse einstweilige Verfügungen gegen die LR-Führungskraft Ilhahn Dogan erwirkt. Drei dagegen eingelegte Widersprüche des Herrn Dogan wurden am 27.07.2010 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Dabei ging es um unwahre Tatsachenbehauptungen des Herrn Dogan über die NWA bzw. Herrn Spikker, die entweder per Videobotschaft, per Email oder auf der Homepage von Herrn Dogan verbreitet wurden.
Das Landgericht Hamburg wies alle drei Widersprüche zurück und bestätigte die einstweiligen Verfügungen (LG Hamburg, Beschluss vom 08.04.2010, AZ 312 O 157/10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.05.2010, AZ 312 O 259/10; LG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2010, AZ 312 O 265/10).

Herrn Dogan hat nach wie vor die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel einzulegen.