Fünf aufeinanderfolgende Prozesse konnte hajoona mit Unterstützung von SBS LEGAL Rechtsanwälte vor dem Landgericht Heidelberg sowie dem Amtsgericht Heidelberg gegen Ex-Vertriebspartner gewinnen.
Zuvor hatte hajoona diesen ehemaligen Vertriebspartnern wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen außerordentlich und fristlos gekündigt.
Ziel der Klagen der ehemaligen hajoona-Vertriebspartner
Alle betroffenen Vertriebspartner klagten auf Feststellung, dass die außerordentliche Kündigung unrechtmäßig und somit unwirksam sei. Ziel war es, hohe Abfindungszahlungen von hajoona zu erstreiten.
Entscheidung der Gerichte
Das Landgericht Heidelberg sowie in einem Fall das Amtsgericht Heidelberg wiesen sämtliche Klagen ab. Die Begründung: Die Kündigungen waren rechtlich zulässig.
In vier Fällen war aufgrund der Schwere der Pflichtverletzungen keine vorherige Abmahnung erforderlich.
hajoona gewinnt – Rechtsgrundlage der Entscheidungen
Wesentlich für die Entscheidungen waren die vertraglichen Regelungen zwischen hajoona und seinen Vertriebspartnern. Diese sehen unter anderem vor:
- Vertriebspartner in relevanten Positionen dürfen nicht für Wettbewerber tätig sein, insbesondere nicht im Bereich gleichartiger Produkte oder im Network Marketing.
- Wenn eine Tätigkeit für andere Unternehmen erlaubt ist, müssen strikte Trennung und ein Werbeverbot gegenüber hajoona-Vertriebspartnern eingehalten werden.
- Es besteht ein ausdrückliches Abwerbeverbot.
- Bei Verstößen ist eine außerordentliche Kündigung durch hajoona zulässig.
Die Gerichte stuften diese Regelungen als wirksam und rechtlich zulässig ein. Die Verstöße wurden als schwere Vertrauensbrüche gewertet, die hajoona ein Festhalten an den Verträgen unzumutbar machten.
Zur Argumentation der Kläger
Die klagenden Vertriebspartner führten an, dass sie lediglich zu einer zusätzlichen Tätigkeit motivieren wollten, ohne eine aktive Abwerbung zu betreiben. Die Gerichte folgten dieser Argumentation nicht:
„Bereits die Abwerbehandlung stellt ein illoyales Verhalten dar und genügt für den Verstoß – ein tatsächlicher Abwerbeerfolg ist nicht erforderlich.“
Zudem betonten die Gerichte:
„Es genügt, wenn Vertriebspartner zusätzlich bei einem Wettbewerber tätig werden – ein Ausscheiden bei hajoona ist dafür nicht notwendig.“
Verfahrensausgang im Fall hajoona
Alle unterlegenen Vertriebspartner akzeptierten die Urteile – es wurden keine Rechtsmittel eingelegt.
Fazit
Die Verfahren und ihre Ergebnisse verdeutlichen, wie entscheidend rechtssichere und klar formulierte Verträge im Network Marketing sind. Liegen solche Vereinbarungen vor, können sich Unternehmen bei schwerwiegenden Vertragsverstößen auf die Unterstützung der Gerichte verlassen.
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