von Stephan R. Schulenberg | Okt. 17, 2011 | Allgemein
Auf dem Internetportal Facebook hat jeder Nutzer die Möglichkeit, in Bezug auf Angebote oder Werbung von Unternehmen sein Gefallen daran mittels des „gefällt mir“-Buttons auszudrücken. Ist diese Werbung jedoch rechtswidrig, so haftet der Nutzer auf Unterlassung, sofern er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der rechtswidrigen Produktwerbung hat. (mehr …)
von Stephan R. Schulenberg | Juni 25, 2011 | Allgemein
Gleich in zwei Verfahren, an denen unsere Kanzlei beteiligt war, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Mai 2011 über die Rechtmäßigkeit der Marketingpläne von MLM-Unternehmen zu entscheiden. Frage war, ob das jeweilige Vergütungssystem gegen das Verbot der progressiven Kundenwerbung ( § 16 Abs. 2 UWG) verstößt. (mehr …)
von Stephan R. Schulenberg | März 31, 2011 | Allgemein
Mit Beschluss vom 23.03.2011 verbot das Landgericht Hamburg, AZ 327 O 157/11, der LR Health & Beauty Systems GmbH, für deren Produkte mit der Aussage „Made in Germany“ zu werben, sofern diese in anderen Ländern als in Deutschlang hergestellt werden.
Der Grundsatz „Made in Germany“ wurde von LR jahrelang als eine ihrer „5 stabilen Erfolgssäulen“ beworben. (mehr …)
von Stephan R. Schulenberg | Jan. 5, 2011 | Allgemein
Das Damoklesschwert des Vorwurfs der progressiven Kundenwerbung (§ 16 Abs. 2 UWG) schwebt in Deutschland über nahezu jedem MLM-Unternehmen. Wie unsicher die rechtliche Lage tatsächlich ist, zeigen 2 Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, welche unsere Kanzlei im Auftrag unserer Mandantin jüngst führte. Gegenstand war jeweils der Vorwurf der progressiven Kundenwerbung gegen Vertriebspartner eines US-Amerikanischen MLM-Unternehmens. Obwohl es in beiden Verfahren um ein und den selben Marketingplan ging, entschied sich eine Kammer des Landgerichts gegen ein Verbot, eine andere Kammer hingegen dafür. (mehr …)
von Stephan R. Schulenberg | Dez. 20, 2010 | Allgemein
Per einstweiliger Verfügung (Landgericht Köln, Beschluss vom 16.06.2010, AZ 33 O 200/10) ist PM International gegen Rechtsanwalt Schulenberg wegen der Berichterstattung über die rechtswidrige Werbung mit den Auszeichnungen „TOP JOB“ und „TOP 100“ vorgegangen. PM war es offensichtlich peinlich, dass aufgedeckt worden war, dass das Bewerbungsverfahren für die Auszeichnungen mehrere tausend Euro gekostet und nur eine kleine Auswahl von deutschen Unternehmen überhaupt daran teilgenommen hatte. (mehr …)