Fondsstandortgesetz – Ein Meilenstein für die Krypto-Welt

Kryptomärkte – Unsicheres Gebiet mangels klarer Rahmenbedingungen

Es ist zu erwarten, dass Bitcoin & Co. in Deutschland weiter in den Mainstream vorrücken dürften. Krypto-Märkte sind geprägt von einem regelrechten Wildwuchs an Projekten sowie Entwicklungen. Der Grund: Es fehlen gesetzlich klar definierte Rahmenbedingungen. Die Bedeutung der Krypto‑Industrie nimmt aber tagtäglich zu. Weltweit ist aufgrund dessen eine stark zunehmende Regulierung zu erkennen. Diese Regulierungen werden nicht immer positiv aufgefasst, stellen aber im Grunde positive Entwicklungen dar. Denn wenn Krypto‑Anbieter ordnungsgemäß geprüft und Krypto-Börsen sodann, liegt der Verdacht eines illegalen Vorgehens vor, auch geschlossen werden, verdeutlicht dies Transparenz. Hierdurch wird die Rechtssicherheit gesteigert.


Fondsstandortgesetz: Hintergrund und Gesetzgebungsverfahren

Besonders interessant im Hinblick auf die „Kryptoentwicklungen“ ist derzeit das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Fondsstandortgesetz – FoStoG) stammt aus der Feder der Bundesministerien Finanzen und Wirtschaft unter der Leitung von Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmeier (CDU). Mit dem Fondsstandortgesetz wird eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 in nationales Recht umgesetzt. So soll der grenzüberschreitende Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen vereinfacht werden.


Möglichkeit der Investition in Kryptowährungen – Positive Entwicklungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG)

Positive Nachrichten in der Kryptowelt aus Deutschland: Zum 02.08.2021 trat das neue Fondstandortgesetz (FoStoG) in Kraft. Danach dürfen deutsche Spezialfonds, die von Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Vermögensverwaltern genutzt werden, fortan bis zu 20 % ihrer Vermögenswerte in Kryptoassets, wie etwa Bitcoin, investieren. Künftig sind somit Kryptowerte für offene inländische Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen in Höhe bis zu 20 % des Fondsvermögens erwerbbar.

Verdeutlicht wird hierdurch unter anderem, dass Kryptowährungen als wichtige Zukunftstechnologie in der Finanz‑ und Realwirtschaft angekommen sind. Für institutionelle Krypto‑Fonds werden in Deutschland somit die Tore geöffnet. Hierdurch wird der deutsche Finanzplatz international gestärkt. Die Aufnahme von Krypto-Assets in die Spezialfonds ist ein wichtiger Schritt für deren Akzeptanz und stärkt Deutschlands Position als Finanzinvestitions-Standort.

Einziger Haken: Hinsichtlich der geplanten Anlagen in Kryptowerte sollte geklärt werden, ob hierfür eine Erlaubniserweiterung durch die BaFin erforderlich ist. Es bleibt abzuwarten, ob durch die Regelungen der deutsche Finanzplatz tatsächlich umfassend gestärkt wurde.

Erhebliche Zunahme von Investitionen in den Kryptomarkt?

Noch verhält sich die Investmentbranche zögerlich. Zunächst muss schließlich eine Entscheidung fallen, welches Blockchain‑Thema sie künftig beschäftigen wird. Experten gehen aber davon aus, dass durch die neuen Regelungen großvolumige Investitionen in den Kryptomarkt freigesetzt werden könnten. Sollten die Spezialfonds die 20 %‑Grenze ausnutzen, würden hierdurch Hunderte Milliarden Euro zusätzlich in den Kryptomarkt fließen.

Zur Veranschaulichung: Deutsche Spezialfonds verwalten derzeit rund 2,1 Bio. USD. 20% hiervon sind etwa 400 Mrd. USD. Die gesamte Krypto-Marktkapitalisierung beläuft sich derzeit auf circa 1,55 Bio. USD.

Es ist zwar nicht zu erwarten, dass Spezialfonds (umgehend) in hohen Gewichtungen in Bitcoin oder ähnliche Kryptowährungen investieren werden. Die Zahlen zeigen aber, dass das Marktvolumen an den Kryptomärkten – nach wie vor – gigantisch ist. Die beiden wichtigsten Kryptowährungen (Bitcoin und Ethereum) vereinen derzeit rund 65 % des gesamten Cryptocoin‑Volumens. Die geschaffene Rechtssicherheit wird dazu führen, dass börsennotierte Unternehmen zunehmend in Kryptowährungen, insbesondere in den Bitcoin, investieren, um Unternehmensgelder gezielt zu veranlagen. Daneben ist zu erwarten, dass insbesondere Ethereum an Bedeutung gewinnen und in das Blickfeld institutioneller Investoren rücken wird. Zwar sind bis dato lediglich drei börsennotierte Unternehmen mit Ethereum‑Investments verzeichnet, siehe hierzu https://www.coingecko.com/en/public-companies-ethereum (im Vergleich: 26 börsennotierte Unternehmen halten derzeit Bitcoins, dazu https://www.coingecko.com/en/public-companies-bitcoin).

Jörg Wittke gewinnt gegen Thomas Kaysh vor dem LG Hamburg

Jörg Wittke gewinnt gegen Thomas Kaysh vor dem LG Hamburg

Ungerechtfertigte Betrugsvorwürfe bei Bitclub-Anwerbung

In einem aufsehenerregendem Prozess vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 307 O 317/19) hatte Herr Thomas Kaysh Herrn Jörg Wittke und eine weitere Person (im Folgenden „A“ genannt) auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sein Vorwurf: Wittke und A hätten ihn für den Bitclub angeworben und ihm dabei mit falschen Angaben und fehlerhafter Beratung einen finanziellen Schaden zugefügt.

Das Gericht sah die Ansprüche als nicht gegeben an. Zunächst sei schon ein Schaden fraglich, da Herr Kaysh immer wieder Ausschüttungen aus seinem Bitclub-Account vorgenommen hatte, die ihm nahezu einen kompletten Return on Investment bescherten. Der von Herrn Kaysh vertretenen These, dass er mehr herausgeholt hätte, wenn er einfach nur in Bitcoins und nicht in den Bitlub investiert hätte, mochte das Gericht nicht folgen.

Weiter sah das Gericht aber auch keine Haftungsgrundlage bei Herrn Wittke und A. Herr Wittke und Herr Kaysh haben sich niemals getroffen, auch nicht online. Es bestand also schon überhaupt kein Vertragsverhältnis.

Zwischen dem Sponsor A und Herrn Kaysh sei nach Ansicht des Gerichts zwar möglicherweise ein Vertragsverhältnis entstanden, jedoch hat keine individuelle Anlageberatung stattgefunden, da A Herrn Kaysh lediglich über das Angebot des Bitclubs informiert hat, dabei jedoch nicht auf die individuellen Bedürfnisse von Herrn Kaysh Bezug genommen hat.

Auch den Vorwurf des Betruges sah das Gericht als unbegründet an. Herr Wittke und A waren nicht in die vermeintlich betrügerischen Aktivitäten der Bitclub-Führung involviert gewesen oder hätten diesbezüglich Kenntnis gehabt. Vielmehr waren beide, so wie Herr Kaysh auch, unabhängige Vertriebspartner des Bitclubs und sind von dessen plötzlichem Ende ebenso überrascht worden, wie alle anderen Vertriebspartner und Kunden.

Mehrere Verfahren initiiert

Nachdem das Gericht Herrn Kaysh, der nicht nur dieses Klageverfahren gestartet, sondern auch ein Strafverfahren, eine TV-Berichterstattung und eine Diffamierungskampagne im Internet initiiert hatte, im Rahmen einer Gerichtsverhandlung die Aussichtslosigkeit seiner Klage dargelegt hat, entschloss sich dieser, die Klage zurückzunehmen und einen entsprechenden Verzicht zu erklären.


Besuchen Sie unsere Homepage: sbs-legal.de

SBS LEGAL Rechtsanwälte – deutschlands führende Kanzlei für MLM-Recht!