Delaware HB 162 gestoppt: Was die verschobene MLM‑Regulierung 2025 für Network‑Marketing und Direktvertrieb bedeutet
Das versprochene Reformpaket – wie Delaware HB 162 das Multilevel‑Marketing verändern sollte
Als das Repräsentantenhaus von Delaware am 18. Juni 2025 die House Substitute 1 for HB 162 verabschiedete, standen Transparenz und Verbraucherschutz im Zentrum der geplanten Neuregelung. Multilevel‑Marketing‑Unternehmen (MLM) sollten jedem Interessenten spätestens 48 Stunden vor Vertragsunterzeichnung ein detailliertes Informationsblatt aushändigen. Darin mussten der vollständige Vergütungsplan, Median‑ und Durchschnittsverdienste, die Quote der wirtschaftlich erfolgreichen Teilnehmer sowie Umfang und Dauer angebotener Schulungen offengelegt werden. Ergänzend sah der Entwurf ein dreimonatiges Widerrufsrecht ohne Begründungspflicht und eine Rückkaufgarantie von mindestens neunzig Prozent für unverkaufte, wiederverkäufliche Ware vor. Verbote nicht belegbarer Einkommensaussagen, verpflichtender Wareneinkäufe ohne Rückkaufoption und Einstiegsgebühren ohne Rücktrittsrecht rundeten das Paket ab. Für die Branche hätte das umfassende Vertrags‑ und Prozessanpassungen bedeutet; für Vertriebspartner mehr Rechtssicherheit und kalkulierbare Risiken.
Politische Realität – Lobbydruck und Zeitmangel bremsen das Gesetzesvorhaben aus
Am Abend des 26. Juni 2025 meldete die Direct Selling Association (DSA), dass HB 162 den federführenden Ausschuss des Senats nicht mehr rechtzeitig verlassen werde. Da die Legislaturperiode Delawares am 30. Juni endet, wurde das Verfahren auf die kommende Sitzungsperiode vertagt; ein Inkrafttreten im Jahr 2025 ist damit ausgeschlossen.
Der Stopp bedeutet keine endgültige Ablehnung, sondern folgt einem in US‑Bundesstaaten üblichen Ablauf, wenn Konsens oder Zeit fehlen. Laut DSA war die Verzögerung das Ergebnis intensiver Gespräche von Direktvertriebsverbänden und selbständigen Verkäufern mit Abgeordneten. Kritisiert wurden unklare Definitionen im Entwurf sowie ein Anwendungsbereich, der auch kleinere, legitime Geschäftsmodelle erfassen könnte.
Rechtliche und wirtschaftliche Folgen für MLM‑Unternehmen und Vertriebspartner
Kurzfristig ändert sich für die Branche wenig. Ohne Senatsbeschluss und Gouverneursunterschrift treten weder neue Offenlegungspflichten noch die vorgesehene Rückkauf‑ und Widerrufsregelung in Kraft. Der bisherige Rechtsrahmen in Delaware bleibt bestehen; unmittelbare Compliance‑Kosten entfallen.
Gleichzeitig zeigt die Debatte, dass strenge Transparenz‑ und Verbraucherschutzstandards politisch gewollt sind. Das Repräsentantenhaus hat mit seiner Zustimmung bereits ein klares Signal gesetzt. Beobachter rechnen damit, dass die Diskussion spätestens zu Beginn der neuen Sitzungsperiode im Januar 2026 wieder aufgenommen wird.
Freiwillige Compliance – warum Vorbereitung trotz Aufschub sinnvoll bleibt
Obwohl keine sofortige Pflicht besteht, empfiehlt sich eine frühzeitige Anpassung an die Kernforderungen des Entwurfs. Unternehmen, die schon jetzt ein strukturiertes Risiko‑ und Einkommens‑Sheet bereitstellen, realistische Verdienstangaben machen, ein dreimonatiges Widerrufsrecht verankern und eine faire Rückkaufpraxis anbieten, minimieren künftige Umstellungskosten und stärken ihr Image. Außerdem setzen sie ein Zeichen Richtung Gesetzgeber, dass verantwortungsvolles Network‑Marketing ohne Zwang funktionieren kann.
Ausblick 2026 – steht die strenge Network‑Marketing‑Regulierung doch noch bevor?
Delaware HB 162 hat deutlich gemacht, wohin die Reise für MLM‑Compliance gehen kann: mehr Transparenz, stärkere Rücktrittsrechte und eine schärfere Haftung für irreführende Vertriebspraktiken. Der vorläufige Stopp verschafft der Branche Zeit, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, Prozesse und Verträge an ein höheres Verbraucherschutzniveau auszurichten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein nur leicht modifizierter Entwurf 2026 erneut auf der Agenda steht, gilt als hoch. Unternehmen, die heute freiwillig handeln, positionieren sich als Vorreiter und reduzieren ihr Risiko, wenn die Regulierung – voraussichtlich in verschärfter Form – doch noch Realität wird.
mlmrecht.de ist ein Blog von SBS LEGAL Rechtsanwälte
SBS LEGAL ist in Deutschland in marktführend im Bereich des MLM-Recht tätig. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten aufgrund jahrelanger Erfahrungen fachkundig und kompetent und setzen die Interessen internationaler Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich durch.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Multi-Level-Marketing (MLM) und Vertriebsrecht haben, so steht Ihnen unser Team gerne mit Ihrer Expertise zur Seite.
Wünschen Sie eine Rechtsberatung von unserem Team zum MLM-Recht?
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.
🔎 Vertrauen Sie auf rechtssichere Verträge im Vertrieb!
Sie sind selbst Unternehmer im Network Marketing oder Direktvertrieb und möchten sich gegen illoyales Verhalten absichern? SBS LEGAL unterstützt Sie bei der Erstellung und Durchsetzung wasserdichter Verträge.
📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen – Ihre Vertriebssicherheit beginnt hier!
➡️ Telefon: 04073440860 oder per Mail an mail@sbs-legal.de
Homepage: sbs-legal.de
SBS LEGAL Rechtsanwälte
Hans-Henny-Jahnn-Weg 49
22085 Hamburg