Ist die Struktur im Direktvertrieb geschützt?
Strukturänderungen können Vertragsverletzungen darstellen
Der Strukturvertrieb (alternativ auch Netzwerkbetrieb, Network Marketing oder Multi Level Marketing genannt) ist ein hierarchisch aufgebauter Direktvertrieb. Es handelt sich dabei um ein mehrstufiges Netzwerk, über das Produkte und Dienstleistungen vertrieben werden.
Die Verkäufer versuchen ihren Käuferkreis stets zu erweitern. Das Ziel der Verkäufer ist es, neben dem Gewinn neuer Kunden und dem Verkauf von Produkten, neue Vertriebspartner (Mitarbeiter) zu gewinnen. Diese werden dann von ihrem Anwerber ausgebildet und bei der praktischen Arbeit betreut. Verkauft ihr angeworbener Mitarbeiter Produkte oder Dienstleistungen, erhalten sie eine Provision (Differenzprovision). Durch dieses System besteht jederzeit der Anreiz, die Mitarbeiterstruktur zu vergrößern. Insgesamt entsteht dadurch ein Geflecht aus vielen Vertriebslinien. Der Bundesverband Network Marketing e.V. vertritt die Interessen der Vertriebe. Bekannte Strukturvertriebe sind vor allem die Deutsche Vermögensberatung, Swiss Life Select oder auch L&R Health and Beauty Systems.
Ebenen in einem Strukturvertrieb
Die unterste Ebene bilden meist keine professionellen Verkäufer, sondern vor allem nebenberuflich tätige Privatpersonen, die die Produkte oder Dienstleistungen an andere Privatpersonen oft aus dem direkten Umfeld verkaufen. Mit der Anwerbung neuer Vertriebspartner steigen die Anwerber in der Hierarchie weiter auf. Die nächste Ebene besteht aus regional tätigen Führungskräften, denen weitere Führungskräfte übergeordnet sind, die mit zunehmend höherer Ebene größere Regionen, bestimmte Gebiete und ganze Bereiche steuern. Die höchste Ebene bildet unterhalb der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes der Gesellschaft der Vertriebsdirektor oder der Direktionsleiter.
Pflichten des Handelsvertreters
Handelsvertreter ist nach § 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Der Handelsvertretervertrag dokumentiert die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen einem Hersteller, Händler oder Importeur mit einem selbständigen Verkäufer. Den Handelsvertreter treffen bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere die Vermittlungs-, Interessenwahrnehmungs- und Berichtspflicht aus § 86 HGB. Inhalt der Vermittlungspflicht ist, dass der Handelsvertreter sich um die Vermittlung und um den Abschluss von Geschäften zu bemühen hat. Dazu gehört die Herstellung von Geschäftsbeziehungen mit neuen Kunden und die Steigerung des Umsatzes mit bereits vorhandenen Kunden. Außerdem ist der Handelsvertreter verpflichtet stets die Interessen des Unternehmens zu wahren (Interessenwahrnehmungspflicht). Weiterhin hat der Handelsvertreter dem Unternehmer von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Mitteilung zu machen. Auf Verlangen muss er auch über den Stand des Geschäfts Auskunft geben oder einen Zwischenbericht einreichen (Berichtspflicht).
Pflichten des Unternehmers
Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen und Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen (Überlassungspflicht). Weiterhin trifft den Unternehmer eine allgemeine Unterrichtungspflicht. Demnach ist der Unternehmer verpflichtet dem Handelsvertreter die „erforderlichen Nachrichten“ zu geben. Für den Handelsvertreter sind alle Nachrichten erforderlich, die er kennen muss, um möglichst erfolgreich seiner Tätigkeit nachgehen zu können, wie z.B. Änderungen der Preise oder Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sowie Liefermöglichkeiten.
Kündigung des Handelsvertretervertrages
Ein Handelsvertretervertragsverhältnis, welches auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde, ist nach § 89 Absatz 1 HGB unter Beachtung der gesetzlichen Fristen kündbar. Im ersten Vertragsjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und ab dem 6. Vertragsjahr 6 Monate. Jedes Handelsvertreterverhältnis kann außerordentlich gekündigt werden. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund. Dieser liegt vor, wenn es für den Kündigenden unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis bis zur ordnungsgemäßen Beendigung fortzuführen. Beispiele für einen wichtigen Grund sind: Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Verletzung des Wettbewerbsverbots, Abwerbung von Kunden durch den Unternehmer, unzulässige einseitige Gebietsverkleinerung und unberechtigte Provisionskürzungen.
Stellen Eingriffe in eine bestehende Vertriebsstruktur Vertragsverletzungen dar?
In den Handelsvertreterverträgen ist der Kundenschutz oft ausführlich geregelt, während der Schutz der Struktur nicht Bestandteil des Vertrags ist. Änderung der Struktur können z.B. einen Wegfall der Differenzprovision für einen Handelsvertreter zur Folge haben. Solche Änderungen zum Nachteil einzelner Mitarbeiter können unter Umständen Vertragsverletzungen darstellen.
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